Bevor Deine Reise ins Ausland startet, gibt es einige Formalitäten, die Du unbedingt beachten solltest. Hier findest Du wichtige Informationen und hilfreiche Hinweise, die Dir vor einer Reise mit Deinem Tier ins Ausland weiterhelfen.
Als Tierhalterin liegt es in Deiner Verantwortung, Dich mit den geltenden Einreisebestimmungen des Ziellandes vertraut zu machen. Wenn Du außerhalb der EU reist, wende Dich bitte direkt an die Botschaft des jeweiligen Landes.
Denk auch daran, dass Fluggesellschaften besondere Vorschriften für den Transport von Tieren haben können. Nimm rechtzeitig vor Deinem Abflug Kontakt mit der Airline auf.
Im eigenen Interesse und nicht
vorgeschrieben ist die Prophylaxe vor Zecken, Mücken & Co.
So schützt Du Deinen Liebling
Bei Reisen nach Süd- und Osteuropa empfiehlt sich dringend der rechtzeitige
Schutz gegen Zecken, Mücken, Sandmücken (sind kleine, haarige Mücken, die beißen oder sich in die Haut sägen. Sie sind bekannt dafür, dass sie gefährliche Erreger, wie zum Beispiel die Leishmaniose, übertragen können) und andere stechende Insekten, die
gefährliche Krankheiten übertragen können.
Sprech uns gerne dazu an!
Alle Tiere müssen mit einem Mikrochip nach ISO-Standard versehen sein. Wichtig: Die Tollwutimpfung ist für Dein Tier nur gültig, wenn die Kennzeichnung vor der Impfung durchgeführt wurde.
Tiere, die ins Ausland reisen, müssen einen blauen EU-Heimtierausweis besitzen. Darin müssen die gültige Tollwutimpfung und – falls erforderlich – weitere vorgeschriebene Behandlungen eingetragen sein.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Beachte bitte:
• Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor
der Ein- bzw. Rückreise verabreicht und in den EU-Pass eingetragen werden.
• Das Tier muss in den meisten Ländern mindestens
12 Wochen alt sein, wenn es geimpft wird.
• Das Impfdatum muss nach dem Datum liegen, an dem
das Tier mit der Mikrochipkennzeichnung versehen wurde.
• Bei einer Grundimpfung ist die Impfung
frühestens 21 Tage nach der Verabreichung des Impfstoffs gültig. Im Falle einer
Auffrischungsimpfung ist die Impfung ab dem Datum der Impfung gültig, wenn der
Impfstoff innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung verabreicht
wurde. Wurde der Impfstoff jedoch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der
vorherigen Tollwutimpfung verabreicht, ist die Impfung erst nach Ablauf von
mindestens 21 Tagen seit der Verabreichung des Impfstoffs gültig (wie bei der
Erstimpfung). • Die Gültigkeit der Impfung muss von einem
ermächtigten Tierarzt an der entsprechenden Stelle im Tierpass vermerkt worden
sein. Die Gültigkeitsdauer kann bei verschiedenen Impfstoffen und in
verschiedenen Ländern unterschiedlich sein und beträgt von einem bis zu 4
Jahren!
Bei Wiedereinreise nach Deutschland
aus sogenannten “Nicht gelisteten Drittländern” ist der Nachweis des Antikörpertiters
gegen Tollwut zwingend vorgeschrieben.
Diese Blutuntersuchung muss
mindestens 30 Tage und maximal 365 Tage nach der im EU-Ausweis dokumentierten
Tollwutimpfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise in die EU erfolgen. Wurde
der Antikörpertiter in Höhe von mehr als 0,5 I.E. einmal im EU-Ausweis
dokumentiert und danach die Tollwutimpfung immer im vorgeschriebenen Intervall
im EU-Ausweis dokumentiert, gilt der Titer lebenslang. Bitte beachten Sie, dass
manche Tiere diesen Titer auch bei korrekter Impfung nie erreichen.
Zur Einreise in bestimmte Länder
reicht das Gutachten einer Tierarztpraxis nicht aus. Hierfür benötigen Sie
einen Termin beim zuständigen Veterinäramt und manchmal sogar nachfolgend noch
einen Termin zur Beglaubigung bei dem entsprechenden Konsulat.
Für die Einreise in manche Länder (z. B. England oder Norwegen) ist eine Entwurmung vorgeschrieben. Diese muss im EU-Ausweis dokumentiert und wie folgt durchgeführt werden:
• Zwischen 120 und 24 Stunden vor der Einreise
z.B. nach England oder Norwegen
durchgeführt werden.
• Die Inhaltsstoffe des Entwurmungspräparates sind
vorgeschrieben.
• Es muss direkt in der Tierarztpraxis eingegeben
werden.
Weiter gilt zu beachten, dass manche Rassen sowie deren Mischlinge in bestimmte Länder wie z.B. Dänemark nicht einreisen dürfen. Die Durchreise ist evtl. gestattet. Informieren Dich auf jeden Fall vorher bitte.
Oftmals existieren Leinen- und/oder Maulkorbpflicht, z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Schiffen oder Gondeln.
Ein häufiger Stolperstein ist die passende Transportbox. Hier lohnt es sich, mehr Details zu geben:
• Die Box muss IATA-konform sein (International Air Transport Association).
• Dein Tier sollte ausreichend Platz zum Stehen, Drehen und Liegen haben.
• Viele Fluggesellschaften schreiben bestimmte Maße oder Materialien vor.
Tipp: Gewöhne Dein Tier rechtzeitig an die Box – das reduziert Stress am Reisetag erheblich.
Gerade bei Langstreckenflügen mit Umstieg können zusätzliche Anforderungen gelten:
Manche Länder verlangen auch beim bloßen Transit (z. B. Flughafenwechsel) Einreisebedingungen oder Gesundheitsdokumente. Beispiel: Ein Transit in Großbritannien oder Dubai kann als „Einreise“ zählen – was zusätzliche Dokumente erforderlich macht.
Auch bei Rückreisen aus gelisteten Drittländern (z. B. USA, Kanada) müssen Mikrochip, EU-Ausweis und Tollwutimpfung gültig sein. Ohne gültige Dokumente kann es an der Grenze zu Problemen (bis hin zur Quarantäne) kommen.
Denk an eine kleine Reiseapotheke für Dein Tier (Durchfallmittel, Verbandsmaterial, Zeckenzange etc.).
Sprich mit Deiner Tierärztin/Deinem Tierarzt über passende Medikamente für unterwegs – auch gegen Reiseübelkeit oder Stress.
In manchen Ländern (z. B. Schweiz, Norwegen) musst Du Deinen Hund vorab oder bei Ankunft registrieren.
Teilweise fallen Einfuhrabgaben oder Steuern an – besonders bei längeren Aufenthalten oder Auswanderung.